Gartenwasserzähler
Ersteinbau Ihres Gartenwasserzählers
Ein Gartenwasserzähler ermöglicht es, die im Außenbereich verbrauchte Wassermenge separat zu erfassen. Da dieses Wasser nicht in die Kanalisation gelangt, können die entsprechenden Abwassergebühren reduziert werden. So zahlen Sie nur für das, was tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet wird – und nicht für das Wasser, das im Garten versickert oder zur Bewässerung genutzt wird. Ein Gartenwasserzähler schafft Transparenz, hilft Kosten zu senken und sorgt für eine faire Abrechnung.
Voraussetzungen
- Ein Gartenwasserzähler ist nur in den Fällen sinnvoll, wo die gebührenpflichtige Abwassermenge nach dem Frischwassermaßstab (zugeführte Trinkwassermenge = gebührenpflichtige Abwassermenge) ermittelt wird. Prüfen Sie hierzu die Regelung in der Satzung Ihrer Kommune.
- Der bereitzustellende Montageplatz für den Unterzähler muss den technischen Richtlinien entsprechen.
So funktioniert’s
1. Installation des Gartenwasserzählers ausschließlich durch die LWG!
Ausnahme: Gemeinde Straupitz. Hier ist die Installation auch durch ein beim Wasserversorgungsunternehmen zugelassenes Installationsunternehmen möglich.
2. Antrag stellen
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Reichen Sie das entsprechende Antragsformular Ihrer Kommune (Formulare finden Sie nebenstehend) auf Ersteinbau eines Unterzählers und Absetzung von nichteingeleiteten Wassermengen ein.
Wechsel Ihres Gartenwasserzählers
Ihr Gartenwasserzähler muss nach 6 Jahren gewechselt werden. Nach dem Wechsel zahlen Sie einen Kostenersatz, der durch die jeweilige Kommune geregelt.
So läuft der Wechsel ab für:
Amt Lieberose/Oberspreewald
- Der Wechsel erfolgt durch einen zugelassenen Installateur auf Ihre Kosten.
- Nach dem Wechsel ist die LWG mit dem nebenstehenden Formular darüber zu informieren.
Cottbus, Kolkwitz, Stadt Drebkau & Gemeinde Neuhausen/Spree
- Der Wechsel wird direkt von der LWG organisiert.
- Sie werden rechtzeitig über den Termin informiert.
- Nach dem Wechsel zahlen Sie einen festgelegten Kostenanteil.
Defekter Gartenzähler?
Wenn ihr Gartenzähler defekt ist, beantragen Sie schriftlich den Wechsel bei der LWG. Bitte nutzen Sie dafür die Formulare wie beim Ersteinbau.
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Prüfung Ihres Wasserzählers
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Wasserzähler überprüfen zu lassen. Den Antrag auf Prüfung können Sie jederzeit formlos bei uns beantragen.
Ergibt die Prüfung, dass die Abweichung die gesetzlich zulässigen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, übernimmt die LWG die anfallenden Kosten.
Liegt die Abweichung innerhalb der erlaubten Grenzen, sind die Kosten von Ihnen zu tragen.
Die aktuellen Prüfkosten erhalten Sie bei unserem Kundenservice (Tel. 0355-350 0). Weitere Details finden Sie außerdem in unseren nebenstehenden Vertragsbedingungen.
Überprüfung Ihrer Wasserzählergröße
Sie können zudem bei der LWG ihre Wasserzählergröße überprüfen lassen. Nutzen Sie dafür bitte das nebenstehende Formular.