Ihre Kundenzeitung Wasserzeitung Die Lausitzer Wasserzeitung wird kostenlos in alle Haushalte des Versorgungsgebietes der LWG verteilt. Alle Ausgaben der Wasserzeitung gibt es auch als ePaper. Zum ePaper
Bequem von Zuhause aus Kundenportal Hier können Sie bequem Zählerstände melden, Rechnungen einsehen, Ihre Bankverbindung prüfen, einen Wohnungswechsel mitteilen oder Ihren Wasserverbrauch kontrollieren. zum Login
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Die Vermietung erfolgt nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen. Bedingungen Nutzung Hydrant StandrohrPDF | 129,69 KB sowie die nachfolgenden Schritte: 1. Standrohrreservierung Um unsere Standrohre zu nutzen ist vorab eine Reservierung der Standrohre erforderlich. Um Ihnen in Ihrem gewünschten Zeitraum das entsprechende Standrohr zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie diese ca. 3 Tage im Voraus vorzunehmen. Ausnahme: Wollen Sie das entnommene Wasser für die Trinkwasserversorgung nutzen, dann ist es zwingend erforderlich, den entsprechenden Hydranten auf hygienische Unbedenklichkeit prüfen zu lassen. Dafür wenden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem Einsatztermin an den Bereich Trinkwassernetz tnw-support@lausitzer-wasser.de. Für die Reservierung nutzen Sie bitte das folgende Formular. Für die Ausleihe eines Standrohres gelten folgenden Konditionen (Stand 13.03.2023): Mietpreis je Standrohr mit Wasserzählernettobrutto (inkl. 7% USt.) Grundbetrag je Standrohr und Verleihvorgang 49,95 € 53,45 € Nutzungsentgelt (Tag 1 bis 100) 1,75 € / pro Tag 1,87 € Nutzungsentgelt (ab Tag 101) 0,30 € / pro Tag 0,32 € 2. Zahlung der Kaution Für die Kaution in Höhe von 400 Euro je Standrohr stellen wir Ihnen 2 Möglichkeiten zur Verfügung: Bezahlung der Kaution vorabBitte überweisen Sie die Kaution mindestens 1 Woche vor der gewünschten Ausgabe auf folgendes Konto der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG:IBAN DE21 1203 0000 0000 6003 79BIC BYLADEM1001Verwendungszweck: Kaution Standrohr – Name Entleiher lt. Antrag Bezahlung der Kaution bei der Abholung des Standrohres – nur EC-Zahlung! 3. Abholung des Standrohres Sobald Sie eine Bestätigung unsererseits erhalten haben, können Sie das Standrohr abholen. Bitte beachten Sie: Das Standrohr erhalten Sie nur am Standort Fehrower Weg 5. 4. Nutzung des Standrohres Für eine angemessene Nutzung des Standrohres befolgen Sie bitte folgende Anleitung für die Benutzung von Unterflurhydranten (Standrohr) bzw. Überflurhydranten (Entnahmekupplung). Anleitung für die Benutzung von HydrantenPDF | 448,58 KB 5. Rückgabe des Standrohres Bitte beachten Sie: Das Standrohr am Standort Fehrower Weg 5 nach gewünschtem Zeitraum der Leihgabe wieder abzugeben. Die Rechnung für den Standrohrausleih und den Wasserbezug sowie die eventuelle Abwassereinleitung wird nach Rückgabe vorgenommen. Dabei wird der Rechnungsbetrag mit der Kaution verrechnet und Ihnen der Restbetrag überwiesen. Eine direkte Rechnungserstellung und Auszahlung des Restbetrages ist nur am Standort Berliner Straße und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wie z.B. bei einem abreisenden Zirkus.