Neuanschluss an die Trinkwasserversorgung

Sie wünschen für ein Grundstück, ein Gebäude oder ein geplantes Bauvorhaben einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung? 

Sie planen auf einem neu zu erschließenden Grundstück zu bauen? Dann stellen wir Ihnen gern folgende Unterlagen aus:

Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung

Wie erhalten Sie die Stellungnahme zur gesichterten Ver- und Entsorgung?

Um von uns die „Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung" zu erhalten, füllen Sie bitte gewissenhaft das Formular "Anfrage zur Ver- und Entsorgbarkeit" aus und schicken es unterschrieben an uns zurück. Bitte bezeichnen Sie im Antrag Ihr Bauprojekt möglichst konkret und vergessen Sie nicht, die in der Anlage genannten Unterlagen beizufügen. Umso weniger Nachfragen unsererseits notwendig sind, desto schneller können wir Ihre Anfrage beantworten.

Was ist die Stellungnahme?

In dieser Stellungnahme prüfen und bestätigen wir, ob für Ihr Grundstück:

  • die Trinkwasserversorgung,
  • die Schmutzwasserbeseitigung und
  • die Regenwasserentsorgung (nur im Stadtgebiet Cottbus)

gewährleistet sind – oder welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen. Sie benötigen dies für Ihre Baugenehmigung.

Mit unserer Bestätigung „Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung" erhalten Sie von uns:

  • einen Bestandsplan mit unseren vorhanden Leitungen,
  • die Antragsunterlagen für Trinkwasser- und Abwasserhausanschluss,
  • sowie Merkblätter mit wichtigen Informationen (in den Anträgen enthalten).

Auch die Löschwasserversorgung wird im Rahmen der Stellungnahme geprüft – eine Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde. Dabei bewerten wir, ob Löschwasser für den Grundschutz aus unserem Versorgungsnetz bereitgestellt werden kann.

 

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Sie möchten für ein Grundstück oder ein Gebäude einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung?

  • Melden Sie hier Ihren Trinkwasserhausanschluss an:

1. Antragstellung

Ihre Aufgabe

Den für Sie zutreffenden Antrag ausdrucken, vollständig ausfüllen und handschriftlich unterschreiben. Es sind die Unterschriften des Antragstellers und des Grundstückeigentümers erforderlich.

  • Antrag Einfamilienhaus PDF
  • Antrag Mehrfamilienhaus PDF
  • Antrag Gewerbe PDF

Den Antrag schicken Sie per Post an: 

LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG
Abteilung KK
Berliner Straße 20/21
03046 Cottbus

Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • einen amtlichen Lageplan im Maßstab ≥ 1:500 einschließlich Grundbuchauszug oder Kopie des Kaufvertrages und Flurkarte
  • Planungsunterlagen: Angaben zum Wasserzählerstandort/ Hausanschlussraum (Grundriss), geplante Trassenführung des Trinkwasserhausanschlusses

2. Antragsbearbeitung und Angebotserstellung

Die LWG...

  • führt eine Vollständigkeitsprüfung durch
  • vereinbart ggf. einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen
  • erstellt ein Angebot zur Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses

Bearbeitungszeit: mind. 4 Wochen

Hinweise für Sie:

  • Mit dem Angebot erhält der Bauherr eine lnstallateurbescheinigung.

  • Diese ist vom Bauherrn an seine Sanitärfirma, welche nach dem Wasserzähler die Hausinstallation/Kundenanlage baut, weiterzugeben.

  • Die Sanitärfirma muss diese abstempeln, unterschreiben, die Ausweisnummer eintragen und wieder bei der LWG einreichen.

3. Angebotsbestätigung/ Vertragsunterzeichnung

Vom Kunden...

Angebotsbestätigung und Vertragsunterzeichnung

Von LWG...

Vollständigkeitsprüfung durch die LWG 

Hinweise für den Kunden:

  • das Angebot zur Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses und der Versorgungsvertrag muss vom Kunden unterschrieben und an die LWG zurückgeschickt werden
  • nach Fertigstellung wird durch die LWG eine Rechnung an den Bauherren erteilt

4. Bauvorbereitungen

Von LWG...

Bauvorbereitungen durch die Abteilung Bau der LWG

Hinweise für den Kunden:

  • durch die LWG erfolgt mit dem Kunden eine Terminabsprache zur Ausführung der Leistungen 
  • für den Bau des Trinkwasserhausanschlusses müssen durch die LWG verschiedene Genehmigungen (z.B. Schachtscheine, Straßenaufbruchs oder Sperrgenehmigungen) eingeholt werden; das kann je nach Behörde unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch nehmen

5. Bauleistungen

Von LWG...

Der Trinkwasserhausanschluss wird durch die Abteilung Bau der LWG oder durch eine von ihr beauftragte Firma hergestellt. Teilleistungen, wie z.B. ein Bauwasseranschluss, der teilweise Bau des Anschlusses oder die komplette Fertigstellung, werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.

6. Erstellen der Rechnung und Einbau des Wasserzählers

Von LWG...

Erstellen der Rechnung und Einbau des Wasserzählers

Hinweise für den Kunden:

  • durch die LWG wird ein Aufmaß über die tatsächlich erbrachte Leistung erstellt und danach die Rechnung gelegt und an den Bauherrn versandt;
  • nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

  • Nach Zahlungseingang und der Vorlage der vollständig abgestempelten und unterschriebenen Installateur-Bescheinigung (siehe Punkt 2), wird durch unsere Abt. Bau ein Termin zum Einbau des endgültigen Wasserzählers vereinbart.

 
 
 

Installateurverzeichnis

Installationsarbeiten an Trinkwasserleitungen hinter dem Hausanschluss – also innerhalb des Gebäudes – dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind. Das ist gesetzlich geregelt in § 12 Abs. 2 der AVBWasserV.

Die Eintragung stellt sicher, dass Arbeiten an der Trinkwasserinstallation fachgerecht und nach geltenden technischen Regeln erfolgen.

zum Intallatuerverzeichnis

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